Krankentransport Service| Taxi Rüsselsheim

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Information-Krankentransport

Krankentransport Service Rüsselsheim

Damit die Kosten für einen Krankentransport von der privaten Krankenversicherung übernommen werden, muss eine medizinische Notwendigkeit für die Fahrt vorliegen. Die medizinische Notwendigkeit wird vom Arzt anhand objektiver medizinischer Kriterien bestimmt. Bei einem Unfall ist die medizinische Notwendigkeit generell gewährleistet, sofern die Behandlung nicht vor Ort erfolgen kann und der Patient zur Weiterbehandlung ins Krankenhaus gebracht werden muss. Ein weiterer Fall für einen Krankentransport kann eintreten, wenn der Patient von einem Krankenhaus in eine andere Spezialklinik verlegt werden muss, oder in eine Reha-Einrichtung gebracht wird. In diesen Fällen erstattet die private Krankenkasse dem Versicherungsnehmer die entstandenen Kosten, zum Beispiel für eine Fahrt mit dem Taxi oder einem anderen privaten Krankentransport. Die Kosten für einen Transport mit dem Rettungswagen werden generell direkt mit der zuständigen Krankenkasse abgerechnet, denn gerade eine Fahrt mit dem Rettungswagen kann eine größere Summe auf der Rechnung ausmachen, weswegen es nicht angebracht ist, diese Kosten vom Versicherungsnehmer zuerst bezahlen zu lassen. Die private Krankenversicherung hat also gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse den entscheidenden Vorteil, dass bei einem Krankentransport kein weiterer Zuschlag mehr für den Versicherungsnehmer anfällt.

Krankentransport Service Amin
Bonnerstr.47
65428 Rüsselsheim
Telefon.06142/4771517
Handy.0176/22 34 07 62
eMail.info@krankentransport-service.com


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